Diese Weblog ist zu einem Seminar, das im SS 2009 an der LMU München stattgefunden hat. Man kann die Einträge hier kaum verstehen, wenn man nicht die Texte kennt, die im Seminar gelesen wurden. Es sind:

  • 15.5.  Van Inwagen, Peter  (2000)  “Free Will Remains a Mystery”, in Tomberlin 2000, 1-19. Reprinted in Kane 2002, erster Teil
  • 22.5.  Van Inwagen (2000)   Fortsetzung: akteurstheoretischer Teil
  • 29.5.   Clarke, Randolph (2003)  Libertarian Accounts of Free Will. Oxford: Oxford University Press. ch. 10, erster Teil
  • 5.6.  Clarke (2003)  ch. 10, zweiter Teil
  • 12.6  Jaskolla (Referat zu Whitehead und freiem Willen)
  • 19.6  Schneider (eigener Text)
  • 26.6.  O’Connor, Timothy (2002b) “Libertarian Views: Dualist and Agent-Causal Theories” in Kane 2002a: 337-355.
  • 3.7.  Kontrolle I   Strawson Galen (2002), “Bounds of Freedom”. in Kane 2002a:  441–460
  • 10.7.    Kontrolle II    Markus Ernst Schlosser (2008) “Agent-Causation and Agential Control”. Philosophical Explorations 11 (1): 3 – 21.

1) Beta-Regel und Strawsons Argument (bzw. „Mind Argument“)
Man kann doch zu jeder vernünftigen Entscheidung ex post sagen, sie wurde durch meine Gründe eindeutig bestimmt (Wer das leugnet, hat einfach nicht alle Gründe berücksichtigt.) Darauf wende man die Beta-Regel an. Wo steckt dann noch Freiheit?

  • Die Beta-Regel ist falsch

  • man kann die ex post Argumente nicht auf ex ante übertragen

  • Darin, dass der Akteur eine Wahl hatte

  • Darin, dass der Akteur Kontrolle hatte

  • Darin, dass der Akteur letztlich ursächlich war

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2) Welche Art von (Voll-)Bestimmung ist mit Freiheit zu vereinbaren?

  • Göttliches Vorherwissen

  • innere Zwang eines Künstlers/Wissenschaftlers

  • Bestimmung durch Vernunftgesetze

  • Bestimmung durch ethische Gesetze

  • Regularität des psychologischen Verhaltens (psychologische Gesetze)

  • Naturgesetze (Neurophyseologie, …, Physik)

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3) Sind Vergangenheit und Zukunft genauso wirklich wie die Gegenwart? (d.h. Sind Sie Präsentist oder Eternalist?) Mit welchen Autoren, die behandelt wurden, scheint ihnen Ihre Position vereinbar?

4) Wie Enduranz denken, die man für Akteursverursachung braucht?

  • als endurierende Substanz,

  • durch intentionale Zustände,

  • durch eine Art Einfaltung der Vergangenheit und Zukunft(wie bei Whitehead/Schneider)

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Markus Schlosser vertritt eine kausale Handlungstheorie in der Nachfolge von Donald Davidson, determinierende Gründe machen, dass man von einer Kontrolle der Handlung durch die handelnde Person (reduktionistisch verstanden) sprechen kann. Seine Argumentation gegen  einen Akteur, der zu den Gründen hinzukommt, fasst er in seinen Aufsatz „Agent -Causation and Agential Control“ so zusammen:

I argued that the agent-causal theory does not have the resources to tell us why and in what sense the agent controls his or her actions. It is quite obvious, I think, that the alternative versions of the nonreductive view fail in that respect as well, because it does not matter whether one refers to a biological or mental substance. What is responsible for the failure is that the theory refers to a substance simpliciter—an entity that does not and cannot have intentional content.

In response one may say that substances, which are essentially mental substances, have mental properties, which may help to explain plural control. [...] But assume, for the sake of argument, that mental substances have mental properties that can explain the exercise of plural control. Even then, any particular exercise of that kind of control could as well be explained by referring to the substance’s having or instantiating that property. Again, there would be no obvious reason to deny that it is the substance-involving event, rather than the substance, that does the causal work—the theory would again collapse into the reductive model.35 [...] This point, of course, applies also the view that human agents are biological substances. If human agents are human animals, then human animals have mental properties (at least some of them, some of the time). But these properties cannot explain the exercise of an essentially agent-causal power for the reason just given.

FN 35:  Clarke speculates that there might be, what he calls, an “agent-causal property” that confers an irreducible power directly onto the substance, such that the exercise of that power can only be attributed to the substance, rather than the substance’s possession of that property (2003, p. 145). Something similar might be maintained with respect to a mental substance’s performing or causing an action. But still, as long as we are not being told more about that special property, we cannot even assess whether or not the non-reductive view can thereby explain control.

Clarke spielt die These durch, dass Akteursverursachung sich dadurch von gewöhnlicher Verursachung unterscheidet, dass die Instantiierung einer Eigenschaft (nämlich zur praktischen Rationalität fähig zu sein und daraus Konsequenzen zu ziehen) bei einer Ursache zur Ereigniskausalität eine völlig andere ist als bei einer Ursache zur Akteurskausalität. Bei einer Ereigniskausalität ist durch die Instantiierung der ursächlichen Eigenschaft bereits festgelegt, dass eine bestimmte Wirkung eintritt – oder dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Wirkung eintritt. Bei der Instantiierung der Eigenschaft zur praktischen Rationalität fähig sein und sie umsetzen (oder handlungsauslösende Intention formen können), ist das Wirkungsereignis per Definition frei. Schlosser wendet nicht zu Unrecht ein, dass Akteursverursachung hier keine Kontrolle über die Handlung bringt. Clarke könnte dagegenhalten, dass sie das gar nicht braucht, Kontrolle gewährleisten die Gründe – es genügt, wenn man sie im Sinne der ultimacy einführt. Auch das, sagt Schlosser ist nicht haltbar, weil es letztlich doch ein Ereignis ist, das die Ursache der freien Handlung ist (nämlich dass die Person die Eigenschaft zur praktischen Rationalität fähig sein und sie umsetzen instantiiert).

Man kann Schlosser auch so verstehen, dass der eigentlich Knackpunkt an der Verursachung durch eine Substanz liegt. Dass Individuen Intentionen formen können, liegt an ihrer Essenz. Substanzen können aber nicht Akzidentien verursachen. Man muss einen besseren Individuenbegriff finden als den der endurierenden Substanz, in dem Intentionen eine konstruktivere Rolle haben können.

Der Einwand, es gäbe letztlich nur Ereigniskausalität,  funktioniert auf eine ähnliche Weise gegen O’Connor. Dispositionen zu zweiem (bzw. zu mehreren Optionen) zu haben ist eine gänzlich andere Eigenschaft als Dispositionen zu einem zu haben. Wenn die erstere Eigenschaft realisiert ist, dann habe man Akteursverursachung, wenn die zweite realisiert ist, Ereignisverursachung. Doch warum sollte der erste Fall vom zweiten so unterschieden sein? Kann man nicht beides Ereigniskausalität nennen? Braucht man einen Akteur, eine endurierende Substanz, als Ursache? Es sieht nicht so aus. – Der intentionale Gehalt, den Schlosser einem ursächlichen Grund zuspricht, scheint besser die Zukunfts- und Vergangenheitsbezogenheit von Handlungen darzustellen. Das geht kompatiblisitisch.

O’Connor würde wohl einwenden, dass seine Position irreduzible Verurschung durch den Akteur zumindest nicht ausschließt: schließlich bestimmt der Akteur genau eine der beiden Option, zu denen eine Disposition besteht. Dass eine irreduzible Verurschung aber notwendig sei, um metaphysisch frei im Lichte der Gründe zu handeln. Gerade für die Kontrolle, die es kompatiblistisch nicht zu haben gibt. Die endurierende Substanz braucht man, damit der Zusammenhang auf Vergangenheit (über Erfahrungen) und Zukünft (Wünsche) genuin bleibt – Gründe als momentane Eigenschaften können das gar nicht.

Wer von den drei Philosophen hat eher Recht?

Zugänge, weswegen man Akteurskausalität einführen kann sind:

  1. Metaphysische Freiheit
  2. Moralische Verantwortung
  3. Menschliche Handlung, absichtliche Tätigkeit und Kontrolle darüber
  4. um Substanzverursachung zu verstehen.
  5. um dem Begriff einer (beschränkten) causa sui einen Platz zu geben
  6. um Verursachung überhaupt zu verstehen

Manche Autoren halten den Begriff zu einem gegeben Zweck angemessen, andere kontraproduktiv

  • O’Connor, Clarke: Akteurskausalität ist produktiv für 1 und 2
  • van Inwagen evtl. produktiv für 4
  • O’Connor, Whitehead, (Meixner, Schneider) produkiv für 5 und 6 (und damit auch 3)
  • Strawson, Akteurskausalität ist kontraproduktiv für 1
  • van Inwagen kontraproduktiv für 1 (wobei er Inkompatibilismus akzeptiert)
  • Schlosser kontraproduktiv für 3
  • Clarke kontraproduktiv für 4

Im englischsprachigen Freie-Willens Weblog sind 6 Lücken vorgeschlagen, wo etwas gesetzlich unterbestimmtes kein Zufall ist. In diesem Sinne ist Strawsons Argument (und van Inwagens Mind Argument) zu einfach. Bob Doyles Beitrag ist hier. Die Lücken gehen vom Anfang des Big Bang bis in die Entscheidungsphase. In der ersten Antwort wird ein Einwand gemacht:

One of the problems that I have with your view is that I do not see the need for metaphysical indeterminism in your view. It seems that logical indeterminism (viz., the unpredictable and complex behavior exhibited by chaotic, deterministic systems) is all that is required to generate the „options“ that an adequately determined will selects from.

Ich denke, bei Strawsons Argument kann man an mehreren Stellen aussteigen. Strawson erwähnt diese Optionen selbst und argumentiert dagegen. Ein Ausstieg aus dem Argument bedeutet, dass URDA gilt, also irgendwo in der Kette … RDM -> RDN -> URDN -> URDA etwas falsch sein muss.

  1. Auch Handlungen, die nicht „fully intentional and consciously deliberated“ sind, können frei sein. Strawson 442 behauptet aber, nur erstere zu untersuchen. Also untersucht er zu wenig Handlungen.
  2. RD -> URD stimmt nicht (ist die Einschränkung 445: „at least in certain mental respects“, die Strawson selbst macht, nicht schon ein wenig Zugständnis in diese Richtung?)
  3. URDA -> URDN (und evtl. die Umkehrung) stimmt, aber Freiheit steckt darin, dass man seine Natur wählen kann (Kane)
  4. URDA -> URDN stimmt, URDA stimmt, aber man kann nicht sagen, wie UNDA möglich ist (Kant)
  5. URDN ist möglich, aber URDA -> URDN stimmt nicht (Freiheit steckt darin, dass einen die eigene Natur noch nicht auf eine Handlung festlegt. Man leugnet also URDN -> URDA)

Bin nicht sicher ob du, Ruben, eine Kantsche Position wie 4. vertreten willst, vermute aber, deine Argumentation aus dem letzten Blogeintrag läuft darauf hinaus. Entscheidungen laufen auf einer ganz anderen Ebene wie Naturgesetze und deshalb ist es einfach falsch gefragt, wie Freiheit auf einer durch Naturgesetze bestimmten Welt existieren kann. Denke, damit weicht man Strawsons Problem aus. Trotz dieses Einwandes bleibt es eigentlich bestehen.

Vermute, einzig Option 5. gibt einen guten Ausweg. Mir scheint außerdem, dass man dafür o.E. ORDN leugnen kann. Selbst bei ein und demselben Set von „Gründen“ können zwei Optionen „vernünftig“ sein.

Optiert jemand für was anderes oder mache ich einen logischen Fehler?

Zum heutigen Text von Galen Strawson („The Bounds of Freedom“):

Zunächst möchte ich mich folgender Beurteilung des Textes anschließen: Strawson stellt eine der größten und wichtigsten Intuitionen der Menschheit (Freiheit und letzte Verantwortbarkeit von Handlungen) als inkonsistent und nicht haltbar hin. Große und fast unvermeidlich in der Natur unseres Denkens angelegte Intuitionen sollten mit Theorien verworfen werden, die in ihrer Profundität und Größe der Bedeutung dieser Intuitionen wenigstens das Wasser reichen können (wie etwa die Relativitätstheorie in Bezug auf unsere natürlichen Intuitionen über Raum und Zeit). Strawson legt ein formallogisch auf schlichtem Niveau angelegtes „Argumentchen“ vor, mit dem die ganze Urintution der Freiheit ad absurdum geführt werden soll: Das ist schon wirklich ziemlich mutig.

Knackpunkt seiner Argumentation ist die Zurückweisung der causa sui: Dafür liefert er keine richtige Begründung.

Jetzt etwas zu der Diskussion über N*:

Die Möglichkeit einer (Letzt-)Verantwortung (/RDA/) wird auch dadurch begründet, dass das eigene Selbst (the agent-self) in entscheidender Weise unabhängig ist von der allgemeinen mentalen Natur des Handelnden: Wenn ein Handelnder konfrontiert ist mit der Wahl zwischen X = seine Pflicht zu tun und Y = seinen Neigungen nachzugeben, dann wird er gemäß seiner Natur N eher zu X oder eher zu Y tendieren. Aber die eigene Natur zwingt einen nicht dazu. Der Handelnde kann sich von der Tendenz seiner Natur distanzieren und darauf reflektieren. Somit kann er letztverantwortlich für eine Handlung A sein, ohne in jeder Hinsicht letztverantwortlich für N zu sein.

Strawson wendet dagegen ein: Der Handelnde entscheidet zwar im Lichte von N, ist aber nicht von N determiniert und insofern frei. Aber warum entscheidet das handelnde Ich so und nicht anders? Es tut dies aufgrund einer bestimmten Natur N*, die ihm zukommt. Das Ich kann aber nicht verantwortlich sein für N*, weil es nicht causa sui sein kann – womit das ganze Problem wiederkehrt. Ein Ausweg über indeterministische Faktoren im Entscheidungsprozess helfen auch nichts, denn damit würde die Entscheidung zur Willkür und diente nicht mehr als Grundlage für Verantwortbarkeit.

Meine Frage: Was ist diese Natur N* des Ich? Ist N* ein Teil von N? Dagegen spricht: Das handelnde Ich reflektiert auf seine natürlichen Anlagen N und distanziert sich davon, womit das normative Problem und die Suche nach Gründen überhaupt erst auf die Tagesordnung treten: Soll ich X oder Y tun? Dieses Reflexionsvermögen des Ich ist klassischerweise die Vernunft. Indem ich vernünftig auf meine Natur N reflektieren kann, eröffnet sich mir der Freiheitsspielraum. Ich entscheide mich, wenn ich einen rationalen Reflexionsprozess durchlaufen habe und sich ein reflexiver Erfolg eingestellt hat: Ich habe Gründe, die mich dazu bewegen, X oder Y zu tun. – Die Feststellung dass ich nicht verantwortlich bin für meine Vernunft, ist geschenkt. Verantwortlich kann ich aber sein für die Gründlichkeit meiner Reflexion auf mein Tun und Lassen. Ein Regressproblem entsteht m.E. überhaupt nicht, wenn N* als meine Vernunft identifiziert wird. Denn eine Reflexion auf meine Vernunft ist wiederum ein Reflexionsprozess und daher „innerhalb“ der Vernunft. Ein Problem entsteht eher angesichts der Frage, ob und inwiefern ich frei genannt werden kann im Angesicht objektiv-rationaler Abwägung von Gründen – bin ich da nicht der Vernunft unterworfen und eben gerade nicht frei? Das Verhältnis von Vernunft und Freiheit ist aber eine massive Debatte in der ganzen Philosophiegeschichte, da kann man nicht so plump drüberbügeln wie Strawson. – Der Text hat mich ehrlich gesagt enttäuscht.

Ruben

So wie man wirksame Eigenschaften (Kausalität) entweder aristotelisch in die Dinge oder platonisch in die Naturgesetze legen kann oder nominalistisch leugnen kann, so auch Wahrscheinlichkeiten.

  • Entweder man hat (aristotelisch) sogenannte „propensities“, eine bestimmte Art von Dispositionen,  in den Dingen,
  • oder man hat Wahrscheinlichkeitszuschreibungen innerhalb eines Systems als Zusammenhänge (solche Wahrscheinlichkeiten kann es auch in determinstischen Systemen geben, etwa in deterministisch chaotischen Systemen),
  • oder Wahrscheinlichkeit ist nur eine subjektive Zuschreibung

Die beiden ersten Ansätze sehen Wahrscheinlichkeit als eine Art verallgemeinerter relativer Häufigkeit (obwohl diese Verallgemeinerung mathematisch gesehen Schwierigkeiten macht). O’Connor wählt den ersten.

Was ist damit gemeint, dass bei der Akteursverursachung oder Ereignisverursachung Wahrscheinlichkeit mit im Spiel ist?

(a) Setzt ein verursachender Akteur eine Wahrscheinlichkeit höher,

(b) setzt er eine Wahrscheinlichkeit auf eins (und wäre dann gar nicht mehr probabilistisch),

(c) oder setzt sie nur Bedingungen für das Wirken der Gründe?

Würde O’Connor so lesen, dass Ereignisverursachung alles drei tut, Akteursverursachung aber nur (b). Bin mir aber da nicht so sicher. Hiddleston fasst in seiner Rezension von O’Connors Buch in Nous dessen Position so zusammen:

O’Connor suggests (chap. 5.4) that reasons “structure” agent-causal capacities for self-determination, though this “structuring” does not make them causes of our actions. Our reasons show up in our actions because they influence their probabilities.
Here O’Connor’s discussion becomes somewhat difficult. He briefly contrasts two conceptions of indeterministic causes (96-7), which we might call the “probability pool” view and the “probability of production” view (to borrow a phrase from Christopher Hitchcock). O’Connor attributes the probability pool view to Paul Humphreys (1989). On this view, an indeterminstic cause is an event c, and it makes a characteristic contribution to the probability of occurrence of a further event e. Then it is a matter of chance whether e occurs. c counts as a cause of e iff c makes its contribution and e occurs (by chance).
O’Connor’s alternative appears to be the “probability of production” view, and it involves the following claims. Causal tendencies or powers can attach to objects (presumably they can also attach to events). The circumstances of an object influence the chance that its power is exercised. An object causes an event e (of type E) when the object’s tendency to bring about E-events is exercised. The exercise of a power is an unanalyzed notion on O’Connor’s view, but it includes more than merely affecting the chance of an E-event. For example, presumably there could be two objects or events c1 and c2 present on one occasion that both have some power to cause E-events. Suppose an E-event e occurs. On the “production” view but not the “pool” view, it could be that only one of the c’s caused e.
But at least in the case of powers for E that attach to objects, the object is the cause and the events that influence the probability that the object’s power is exercised are not themselves causes. In the case of agent causation, O’Connor says, “[I]t is as cause that the agent may be said to carry a propensity to generate a specific type of intention…. [R]ecognizing a reason to act induces or elevates an objective propensity of the agent to initiate the behavior” (97). The agent’s having certain reasons (and further circumstantial events) do not cause the action, but “structure” the agent’s capacity to directly produce it. Due to the structuring influence of reasons, an agent “decidedly tends toward one or more options over the rest” (97), and the reasons have a “tendency-conferring character” (98).

Siehe: Eric Hiddleston, Critical Study: Timothy O’Connor, Persons and Causes (Oxford: Oxford University Press, 2000) (Forthcoming in Nous). bzw. Eric Hiddleston (2005). Timothy O’Connor, Persons and Causes (Oxford: Oxford University Press, 2000). Noûs 39 (3):541–556.

Irgendwie bringt mir dieser Text meine Einordnung von O’Connors Position  durcheinander; „decidedly tends“ spricht für (b), „toward one or more options over the rest” spricht für (a). Für Gründe gibt es weniger als für den Akteur, nur einen “tendency-conferring character” entsprechend (c). Bin immer noch für Lesart (b), weil ich vermute, dass bei einer Entscheidung mehrere Optionen der praktischen Umsetzung drin sind.

Denke der große Unterschied zwischen O’Connor und Clarke liegt darin, dass Verursachung bei Clarke notwendig mit einem Naturgesetz verbunden ist, bei O’Connor aber nicht. Insbesondere gilt das für handlungskausale Dispositionen, also die Eigenschaften, die einen Akteur befähigen, etwas frei hervorzubringen. Bei Clarke geht es dabei nur immer um ein und dieselbe Disposition (die darin besteht, dass man, insofern man praktisch schlussfolgern und entsprechend handeln kann, auch frei handeln kann), bei O’Connor sind die Dispositionen spezifisch (in dieser spezifischen Situation lügen oder die Wahrheit sagen können) und sind wohl keinem Gesetz unterzuordnen, da gerade nicht entsprechend der wahrscheinlichsten Option aus den verschiedenen Propensities gewählt wird. Dennoch ist die dispositionale Struktur ähnlich der dispositionalen Stuktur bei Ereignisverursachung, wie sie O’Connor versteht (intrinsische dispositionale Eigenschaften). Dazu O’Connor im Original:

Freedom of the will, in my judgment, involves the exercise of a distinctively personal form of causality, one which differs in certain respects from the mechanistic form of causation operative in impersonal causal forces. In the mechanistic case, objects have specific causal powers, or dispositional tendencies, associated with their fundamental intrinsic properties. The powers might concern a unique outcome or range of possible effects that is structured by a specific probability measure. Either way, they exercise certain of these causal powers as a matter of course when they are placed in the appropriate circumstances. Such circumstances either stimulate a latent mechanism or remove inhibitors to the activity of a mechanism already in a state of readiness. Strictly speaking, the cause here is the event of the object’s having these power-conferring properties in those circumstances.
According to some of us, there is another species of the causal genus, involving the characteristic activity of purposive free agents.
Such agents can represent possible courses of action to themselves and have desires and beliefs concerning those alternatives. Against that background motivational framework, they themselves directly bring about immediately executive states of intention to act in various ways. This direct causing by agents of states of intention goes like this: As with mechanistic causes, the distinctive capacities of agent causes (‘active powers’) are grounded in a property or set of properties. So any agent having the relevant internal properties will have it directly within his power to cause any of a range of states of intention delimited by internal and external circumstances. However, these properties function differently in the associated causal process. Instead of being associated with direct causal functions from circumstances to effects, they (in conjunction with appropriate circumstances) make [causally] possible the agent’s producing an effect. These choice-enabling properties ground a different type of causal power or capacity—one that in suitable circumstances is freely exercised by the agent himself.  (O’Connor 2000b: 113 – Zitat entsprechend Botham 2005: RENDERING FREE WILL INTELLIGIBLE: A DEFENSE OF AGENT-CAUSATION)

Wenn die akteurskausalen Eigenschaften „choice-enabling properties“ sind, so sind sie gerade nicht, wie C. Schneider meinte, ein blindes Herausgreifen, sondern ein sehendes Herausgreifen. Dass man Propensities mit exakten Wahrscheinlichkeiten bewertet, ist ein sekundäres Phänomen, das im Falle von Akteursverursachung beobachtbare Konsequenzen hat, im Falle von Akteursverursachung freilich nur von einem Rückspul-Gott (oder aus der Perspektive alles möglichen Welten) im Nachhinein hineinzulesen wäre – aber an dem Wahl-haben des individuellen Akteurs gar nichts ändert.

Zum letzten Kapitel in Clarke 2003:  Unter der Voraussetzung, dass Ereignisverurachung verstehbar ist, ist Akteursverurachung ein konsistenter Begriff. Er kann Kontrolle und Ultimacy von freier Verursachung von Handlungen gewährleisten. Dazu braucht man aber, dass es auch andere Punkte sind, die man an Ereignisverursachung modifizieren muss, damit ein Akteur verursachen kann. Diese sind:

  • der Akteur als etwas endurierendes
  • dem Akteur kommt kein Zeitpunkt zu wie jedem Ereignis
  • Kein Zeitpunkt der Akteursverursachung (oder kein Zeitpunkt, an dem man den Akteur verorten kann; teilweiser Ausweg: simultane Akteursverursachung)
  • keine probabilistische Verursachung (für Relationisten Clarke 1995 gilt ein necessarisches Gesetz mit der Wirkungseigenschaft „frei“, für den Dispositionalisten O’Conner bewirkt eine besondere intrinsische Disposition, die  zu mehreren Optionen disponiert, eine bestimmte, ohne dass man der gewählten Wirkung im Nachhinein eine Wahrscheinlichkeit zuschreiben könnte oder ohne dass sie irgendwie die Wahrscheinlichkeit der Handlung erhöht hätte.)
  • seltsame Doppelverursachung:  In der Naturwissenschaft kann man immer zwei Dispositionen zu einem Ereignis zusammenfassen, Agent und Ursachereignis kann man laut Akteurstheorie nicht zu einem Ursache-Ereignis zusammenfassen.
  • Wenn man Substanzverursachung mit Ereignisverursachung gleichsetzt: immanente Verursachung nach innen statt transeunter Verursachung
  • irgendeine Art Verursachung nach unten (wenn nicht gar mit Supervenienz des Physischen unvereinbare Abwärtsverursachung); braucht der Physikalist für Ereignisverursachung nicht, man scheint sie aber für Akteursverursachung zu brauchen, wenn dadurch starke Freiheit möglich werden soll.
  • vollkommen anderer epistemischer Zugang zu Akteursverursachung

Kein Punkt allein spricht gegen Akteurskausalität, so Clarke, aber alle zusammen schließen die Möglichkeit fast aus.

Wenn man gegen Clarke Akteurskausalität verteidigen will, wo ansetzen? Einige Optionen wären die folgenden:

  1. Gewissheit der Ereigniskausalität ist nicht höher als die von Akteurskausalität? Vielleicht hat man sogar besseres Wissen von Akteurskausalität.
  2. Strukturähnlichkeit zu Ereigniskausalität muss nicht gegeben sein
  3. Akteur muss kein Endurant sein
  4. Ereignisverursachung ist i.a. sowieso Substanzverursachung
  5. Kummulatives Gegenargument zu schwach
  6. Ein Freiheitsbegriff ohne Akteurskausalität. Welcher

Würde selber bei Freiheit durch Akteurskausalität bleiben und den Fehler bei  1. ansetzen, hätte dennoch gern Strukturähnlichkeit der beiden Verursachungsarten und wahrscheinlich auch einen Enduranten (muss dann aber auch 4. und 5. zustimmen) Wie würdet ihr versuchen, Freiheit zu retten?

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