Markus Schlosser vertritt eine kausale Handlungstheorie in der Nachfolge von Donald Davidson, determinierende Gründe machen, dass man von einer Kontrolle der Handlung durch die handelnde Person (reduktionistisch verstanden) sprechen kann. Seine Argumentation gegen  einen Akteur, der zu den Gründen hinzukommt, fasst er in seinen Aufsatz „Agent -Causation and Agential Control“ so zusammen:

I argued that the agent-causal theory does not have the resources to tell us why and in what sense the agent controls his or her actions. It is quite obvious, I think, that the alternative versions of the nonreductive view fail in that respect as well, because it does not matter whether one refers to a biological or mental substance. What is responsible for the failure is that the theory refers to a substance simpliciter—an entity that does not and cannot have intentional content.

In response one may say that substances, which are essentially mental substances, have mental properties, which may help to explain plural control. [...] But assume, for the sake of argument, that mental substances have mental properties that can explain the exercise of plural control. Even then, any particular exercise of that kind of control could as well be explained by referring to the substance’s having or instantiating that property. Again, there would be no obvious reason to deny that it is the substance-involving event, rather than the substance, that does the causal work—the theory would again collapse into the reductive model.35 [...] This point, of course, applies also the view that human agents are biological substances. If human agents are human animals, then human animals have mental properties (at least some of them, some of the time). But these properties cannot explain the exercise of an essentially agent-causal power for the reason just given.

FN 35:  Clarke speculates that there might be, what he calls, an “agent-causal property” that confers an irreducible power directly onto the substance, such that the exercise of that power can only be attributed to the substance, rather than the substance’s possession of that property (2003, p. 145). Something similar might be maintained with respect to a mental substance’s performing or causing an action. But still, as long as we are not being told more about that special property, we cannot even assess whether or not the non-reductive view can thereby explain control.

Clarke spielt die These durch, dass Akteursverursachung sich dadurch von gewöhnlicher Verursachung unterscheidet, dass die Instantiierung einer Eigenschaft (nämlich zur praktischen Rationalität fähig zu sein und daraus Konsequenzen zu ziehen) bei einer Ursache zur Ereigniskausalität eine völlig andere ist als bei einer Ursache zur Akteurskausalität. Bei einer Ereigniskausalität ist durch die Instantiierung der ursächlichen Eigenschaft bereits festgelegt, dass eine bestimmte Wirkung eintritt – oder dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Wirkung eintritt. Bei der Instantiierung der Eigenschaft zur praktischen Rationalität fähig sein und sie umsetzen (oder handlungsauslösende Intention formen können), ist das Wirkungsereignis per Definition frei. Schlosser wendet nicht zu Unrecht ein, dass Akteursverursachung hier keine Kontrolle über die Handlung bringt. Clarke könnte dagegenhalten, dass sie das gar nicht braucht, Kontrolle gewährleisten die Gründe – es genügt, wenn man sie im Sinne der ultimacy einführt. Auch das, sagt Schlosser ist nicht haltbar, weil es letztlich doch ein Ereignis ist, das die Ursache der freien Handlung ist (nämlich dass die Person die Eigenschaft zur praktischen Rationalität fähig sein und sie umsetzen instantiiert).

Man kann Schlosser auch so verstehen, dass der eigentlich Knackpunkt an der Verursachung durch eine Substanz liegt. Dass Individuen Intentionen formen können, liegt an ihrer Essenz. Substanzen können aber nicht Akzidentien verursachen. Man muss einen besseren Individuenbegriff finden als den der endurierenden Substanz, in dem Intentionen eine konstruktivere Rolle haben können.

Der Einwand, es gäbe letztlich nur Ereigniskausalität,  funktioniert auf eine ähnliche Weise gegen O’Connor. Dispositionen zu zweiem (bzw. zu mehreren Optionen) zu haben ist eine gänzlich andere Eigenschaft als Dispositionen zu einem zu haben. Wenn die erstere Eigenschaft realisiert ist, dann habe man Akteursverursachung, wenn die zweite realisiert ist, Ereignisverursachung. Doch warum sollte der erste Fall vom zweiten so unterschieden sein? Kann man nicht beides Ereigniskausalität nennen? Braucht man einen Akteur, eine endurierende Substanz, als Ursache? Es sieht nicht so aus. – Der intentionale Gehalt, den Schlosser einem ursächlichen Grund zuspricht, scheint besser die Zukunfts- und Vergangenheitsbezogenheit von Handlungen darzustellen. Das geht kompatiblisitisch.

O’Connor würde wohl einwenden, dass seine Position irreduzible Verurschung durch den Akteur zumindest nicht ausschließt: schließlich bestimmt der Akteur genau eine der beiden Option, zu denen eine Disposition besteht. Dass eine irreduzible Verurschung aber notwendig sei, um metaphysisch frei im Lichte der Gründe zu handeln. Gerade für die Kontrolle, die es kompatiblistisch nicht zu haben gibt. Die endurierende Substanz braucht man, damit der Zusammenhang auf Vergangenheit (über Erfahrungen) und Zukünft (Wünsche) genuin bleibt – Gründe als momentane Eigenschaften können das gar nicht.

Wer von den drei Philosophen hat eher Recht?