Gründe


1) Beta-Regel und Strawsons Argument (bzw. „Mind Argument“)
Man kann doch zu jeder vernünftigen Entscheidung ex post sagen, sie wurde durch meine Gründe eindeutig bestimmt (Wer das leugnet, hat einfach nicht alle Gründe berücksichtigt.) Darauf wende man die Beta-Regel an. Wo steckt dann noch Freiheit?

  • Die Beta-Regel ist falsch

  • man kann die ex post Argumente nicht auf ex ante übertragen

  • Darin, dass der Akteur eine Wahl hatte

  • Darin, dass der Akteur Kontrolle hatte

  • Darin, dass der Akteur letztlich ursächlich war

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2) Welche Art von (Voll-)Bestimmung ist mit Freiheit zu vereinbaren?

  • Göttliches Vorherwissen

  • innere Zwang eines Künstlers/Wissenschaftlers

  • Bestimmung durch Vernunftgesetze

  • Bestimmung durch ethische Gesetze

  • Regularität des psychologischen Verhaltens (psychologische Gesetze)

  • Naturgesetze (Neurophyseologie, …, Physik)

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3) Sind Vergangenheit und Zukunft genauso wirklich wie die Gegenwart? (d.h. Sind Sie Präsentist oder Eternalist?) Mit welchen Autoren, die behandelt wurden, scheint ihnen Ihre Position vereinbar?

4) Wie Enduranz denken, die man für Akteursverursachung braucht?

  • als endurierende Substanz,

  • durch intentionale Zustände,

  • durch eine Art Einfaltung der Vergangenheit und Zukunft(wie bei Whitehead/Schneider)

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Ich denke, bei Strawsons Argument kann man an mehreren Stellen aussteigen. Strawson erwähnt diese Optionen selbst und argumentiert dagegen. Ein Ausstieg aus dem Argument bedeutet, dass URDA gilt, also irgendwo in der Kette … RDM -> RDN -> URDN -> URDA etwas falsch sein muss.

  1. Auch Handlungen, die nicht „fully intentional and consciously deliberated“ sind, können frei sein. Strawson 442 behauptet aber, nur erstere zu untersuchen. Also untersucht er zu wenig Handlungen.
  2. RD -> URD stimmt nicht (ist die Einschränkung 445: „at least in certain mental respects“, die Strawson selbst macht, nicht schon ein wenig Zugständnis in diese Richtung?)
  3. URDA -> URDN (und evtl. die Umkehrung) stimmt, aber Freiheit steckt darin, dass man seine Natur wählen kann (Kane)
  4. URDA -> URDN stimmt, URDA stimmt, aber man kann nicht sagen, wie UNDA möglich ist (Kant)
  5. URDN ist möglich, aber URDA -> URDN stimmt nicht (Freiheit steckt darin, dass einen die eigene Natur noch nicht auf eine Handlung festlegt. Man leugnet also URDN -> URDA)

Bin nicht sicher ob du, Ruben, eine Kantsche Position wie 4. vertreten willst, vermute aber, deine Argumentation aus dem letzten Blogeintrag läuft darauf hinaus. Entscheidungen laufen auf einer ganz anderen Ebene wie Naturgesetze und deshalb ist es einfach falsch gefragt, wie Freiheit auf einer durch Naturgesetze bestimmten Welt existieren kann. Denke, damit weicht man Strawsons Problem aus. Trotz dieses Einwandes bleibt es eigentlich bestehen.

Vermute, einzig Option 5. gibt einen guten Ausweg. Mir scheint außerdem, dass man dafür o.E. ORDN leugnen kann. Selbst bei ein und demselben Set von „Gründen“ können zwei Optionen „vernünftig“ sein.

Optiert jemand für was anderes oder mache ich einen logischen Fehler?

Zum heutigen Text von Galen Strawson („The Bounds of Freedom“):

Zunächst möchte ich mich folgender Beurteilung des Textes anschließen: Strawson stellt eine der größten und wichtigsten Intuitionen der Menschheit (Freiheit und letzte Verantwortbarkeit von Handlungen) als inkonsistent und nicht haltbar hin. Große und fast unvermeidlich in der Natur unseres Denkens angelegte Intuitionen sollten mit Theorien verworfen werden, die in ihrer Profundität und Größe der Bedeutung dieser Intuitionen wenigstens das Wasser reichen können (wie etwa die Relativitätstheorie in Bezug auf unsere natürlichen Intuitionen über Raum und Zeit). Strawson legt ein formallogisch auf schlichtem Niveau angelegtes „Argumentchen“ vor, mit dem die ganze Urintution der Freiheit ad absurdum geführt werden soll: Das ist schon wirklich ziemlich mutig.

Knackpunkt seiner Argumentation ist die Zurückweisung der causa sui: Dafür liefert er keine richtige Begründung.

Jetzt etwas zu der Diskussion über N*:

Die Möglichkeit einer (Letzt-)Verantwortung (/RDA/) wird auch dadurch begründet, dass das eigene Selbst (the agent-self) in entscheidender Weise unabhängig ist von der allgemeinen mentalen Natur des Handelnden: Wenn ein Handelnder konfrontiert ist mit der Wahl zwischen X = seine Pflicht zu tun und Y = seinen Neigungen nachzugeben, dann wird er gemäß seiner Natur N eher zu X oder eher zu Y tendieren. Aber die eigene Natur zwingt einen nicht dazu. Der Handelnde kann sich von der Tendenz seiner Natur distanzieren und darauf reflektieren. Somit kann er letztverantwortlich für eine Handlung A sein, ohne in jeder Hinsicht letztverantwortlich für N zu sein.

Strawson wendet dagegen ein: Der Handelnde entscheidet zwar im Lichte von N, ist aber nicht von N determiniert und insofern frei. Aber warum entscheidet das handelnde Ich so und nicht anders? Es tut dies aufgrund einer bestimmten Natur N*, die ihm zukommt. Das Ich kann aber nicht verantwortlich sein für N*, weil es nicht causa sui sein kann – womit das ganze Problem wiederkehrt. Ein Ausweg über indeterministische Faktoren im Entscheidungsprozess helfen auch nichts, denn damit würde die Entscheidung zur Willkür und diente nicht mehr als Grundlage für Verantwortbarkeit.

Meine Frage: Was ist diese Natur N* des Ich? Ist N* ein Teil von N? Dagegen spricht: Das handelnde Ich reflektiert auf seine natürlichen Anlagen N und distanziert sich davon, womit das normative Problem und die Suche nach Gründen überhaupt erst auf die Tagesordnung treten: Soll ich X oder Y tun? Dieses Reflexionsvermögen des Ich ist klassischerweise die Vernunft. Indem ich vernünftig auf meine Natur N reflektieren kann, eröffnet sich mir der Freiheitsspielraum. Ich entscheide mich, wenn ich einen rationalen Reflexionsprozess durchlaufen habe und sich ein reflexiver Erfolg eingestellt hat: Ich habe Gründe, die mich dazu bewegen, X oder Y zu tun. – Die Feststellung dass ich nicht verantwortlich bin für meine Vernunft, ist geschenkt. Verantwortlich kann ich aber sein für die Gründlichkeit meiner Reflexion auf mein Tun und Lassen. Ein Regressproblem entsteht m.E. überhaupt nicht, wenn N* als meine Vernunft identifiziert wird. Denn eine Reflexion auf meine Vernunft ist wiederum ein Reflexionsprozess und daher „innerhalb“ der Vernunft. Ein Problem entsteht eher angesichts der Frage, ob und inwiefern ich frei genannt werden kann im Angesicht objektiv-rationaler Abwägung von Gründen – bin ich da nicht der Vernunft unterworfen und eben gerade nicht frei? Das Verhältnis von Vernunft und Freiheit ist aber eine massive Debatte in der ganzen Philosophiegeschichte, da kann man nicht so plump drüberbügeln wie Strawson. – Der Text hat mich ehrlich gesagt enttäuscht.

Ruben

So wie man wirksame Eigenschaften (Kausalität) entweder aristotelisch in die Dinge oder platonisch in die Naturgesetze legen kann oder nominalistisch leugnen kann, so auch Wahrscheinlichkeiten.

  • Entweder man hat (aristotelisch) sogenannte „propensities“, eine bestimmte Art von Dispositionen,  in den Dingen,
  • oder man hat Wahrscheinlichkeitszuschreibungen innerhalb eines Systems als Zusammenhänge (solche Wahrscheinlichkeiten kann es auch in determinstischen Systemen geben, etwa in deterministisch chaotischen Systemen),
  • oder Wahrscheinlichkeit ist nur eine subjektive Zuschreibung

Die beiden ersten Ansätze sehen Wahrscheinlichkeit als eine Art verallgemeinerter relativer Häufigkeit (obwohl diese Verallgemeinerung mathematisch gesehen Schwierigkeiten macht). O’Connor wählt den ersten.

Was ist damit gemeint, dass bei der Akteursverursachung oder Ereignisverursachung Wahrscheinlichkeit mit im Spiel ist?

(a) Setzt ein verursachender Akteur eine Wahrscheinlichkeit höher,

(b) setzt er eine Wahrscheinlichkeit auf eins (und wäre dann gar nicht mehr probabilistisch),

(c) oder setzt sie nur Bedingungen für das Wirken der Gründe?

Würde O’Connor so lesen, dass Ereignisverursachung alles drei tut, Akteursverursachung aber nur (b). Bin mir aber da nicht so sicher. Hiddleston fasst in seiner Rezension von O’Connors Buch in Nous dessen Position so zusammen:

O’Connor suggests (chap. 5.4) that reasons “structure” agent-causal capacities for self-determination, though this “structuring” does not make them causes of our actions. Our reasons show up in our actions because they influence their probabilities.
Here O’Connor’s discussion becomes somewhat difficult. He briefly contrasts two conceptions of indeterministic causes (96-7), which we might call the “probability pool” view and the “probability of production” view (to borrow a phrase from Christopher Hitchcock). O’Connor attributes the probability pool view to Paul Humphreys (1989). On this view, an indeterminstic cause is an event c, and it makes a characteristic contribution to the probability of occurrence of a further event e. Then it is a matter of chance whether e occurs. c counts as a cause of e iff c makes its contribution and e occurs (by chance).
O’Connor’s alternative appears to be the “probability of production” view, and it involves the following claims. Causal tendencies or powers can attach to objects (presumably they can also attach to events). The circumstances of an object influence the chance that its power is exercised. An object causes an event e (of type E) when the object’s tendency to bring about E-events is exercised. The exercise of a power is an unanalyzed notion on O’Connor’s view, but it includes more than merely affecting the chance of an E-event. For example, presumably there could be two objects or events c1 and c2 present on one occasion that both have some power to cause E-events. Suppose an E-event e occurs. On the “production” view but not the “pool” view, it could be that only one of the c’s caused e.
But at least in the case of powers for E that attach to objects, the object is the cause and the events that influence the probability that the object’s power is exercised are not themselves causes. In the case of agent causation, O’Connor says, “[I]t is as cause that the agent may be said to carry a propensity to generate a specific type of intention…. [R]ecognizing a reason to act induces or elevates an objective propensity of the agent to initiate the behavior” (97). The agent’s having certain reasons (and further circumstantial events) do not cause the action, but “structure” the agent’s capacity to directly produce it. Due to the structuring influence of reasons, an agent “decidedly tends toward one or more options over the rest” (97), and the reasons have a “tendency-conferring character” (98).

Siehe: Eric Hiddleston, Critical Study: Timothy O’Connor, Persons and Causes (Oxford: Oxford University Press, 2000) (Forthcoming in Nous). bzw. Eric Hiddleston (2005). Timothy O’Connor, Persons and Causes (Oxford: Oxford University Press, 2000). Noûs 39 (3):541–556.

Irgendwie bringt mir dieser Text meine Einordnung von O’Connors Position  durcheinander; „decidedly tends“ spricht für (b), „toward one or more options over the rest” spricht für (a). Für Gründe gibt es weniger als für den Akteur, nur einen “tendency-conferring character” entsprechend (c). Bin immer noch für Lesart (b), weil ich vermute, dass bei einer Entscheidung mehrere Optionen der praktischen Umsetzung drin sind.