26. Juni 2009
Posted by jerzyschmirgl under
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Zum heutigen Text von Galen Strawson („The Bounds of Freedom“):
Zunächst möchte ich mich folgender Beurteilung des Textes anschließen: Strawson stellt eine der größten und wichtigsten Intuitionen der Menschheit (Freiheit und letzte Verantwortbarkeit von Handlungen) als inkonsistent und nicht haltbar hin. Große und fast unvermeidlich in der Natur unseres Denkens angelegte Intuitionen sollten mit Theorien verworfen werden, die in ihrer Profundität und Größe der Bedeutung dieser Intuitionen wenigstens das Wasser reichen können (wie etwa die Relativitätstheorie in Bezug auf unsere natürlichen Intuitionen über Raum und Zeit). Strawson legt ein formallogisch auf schlichtem Niveau angelegtes „Argumentchen“ vor, mit dem die ganze Urintution der Freiheit ad absurdum geführt werden soll: Das ist schon wirklich ziemlich mutig.
Knackpunkt seiner Argumentation ist die Zurückweisung der causa sui: Dafür liefert er keine richtige Begründung.
Jetzt etwas zu der Diskussion über N*:
Die Möglichkeit einer (Letzt-)Verantwortung (/RDA/) wird auch dadurch begründet, dass das eigene Selbst (the agent-self) in entscheidender Weise unabhängig ist von der allgemeinen mentalen Natur des Handelnden: Wenn ein Handelnder konfrontiert ist mit der Wahl zwischen X = seine Pflicht zu tun und Y = seinen Neigungen nachzugeben, dann wird er gemäß seiner Natur N eher zu X oder eher zu Y tendieren. Aber die eigene Natur zwingt einen nicht dazu. Der Handelnde kann sich von der Tendenz seiner Natur distanzieren und darauf reflektieren. Somit kann er letztverantwortlich für eine Handlung A sein, ohne in jeder Hinsicht letztverantwortlich für N zu sein.
Strawson wendet dagegen ein: Der Handelnde entscheidet zwar im Lichte von N, ist aber nicht von N determiniert und insofern frei. Aber warum entscheidet das handelnde Ich so und nicht anders? Es tut dies aufgrund einer bestimmten Natur N*, die ihm zukommt. Das Ich kann aber nicht verantwortlich sein für N*, weil es nicht causa sui sein kann – womit das ganze Problem wiederkehrt. Ein Ausweg über indeterministische Faktoren im Entscheidungsprozess helfen auch nichts, denn damit würde die Entscheidung zur Willkür und diente nicht mehr als Grundlage für Verantwortbarkeit.
Meine Frage: Was ist diese Natur N* des Ich? Ist N* ein Teil von N? Dagegen spricht: Das handelnde Ich reflektiert auf seine natürlichen Anlagen N und distanziert sich davon, womit das normative Problem und die Suche nach Gründen überhaupt erst auf die Tagesordnung treten: Soll ich X oder Y tun? Dieses Reflexionsvermögen des Ich ist klassischerweise die Vernunft. Indem ich vernünftig auf meine Natur N reflektieren kann, eröffnet sich mir der Freiheitsspielraum. Ich entscheide mich, wenn ich einen rationalen Reflexionsprozess durchlaufen habe und sich ein reflexiver Erfolg eingestellt hat: Ich habe Gründe, die mich dazu bewegen, X oder Y zu tun. – Die Feststellung dass ich nicht verantwortlich bin für meine Vernunft, ist geschenkt. Verantwortlich kann ich aber sein für die Gründlichkeit meiner Reflexion auf mein Tun und Lassen. Ein Regressproblem entsteht m.E. überhaupt nicht, wenn N* als meine Vernunft identifiziert wird. Denn eine Reflexion auf meine Vernunft ist wiederum ein Reflexionsprozess und daher „innerhalb“ der Vernunft. Ein Problem entsteht eher angesichts der Frage, ob und inwiefern ich frei genannt werden kann im Angesicht objektiv-rationaler Abwägung von Gründen – bin ich da nicht der Vernunft unterworfen und eben gerade nicht frei? Das Verhältnis von Vernunft und Freiheit ist aber eine massive Debatte in der ganzen Philosophiegeschichte, da kann man nicht so plump drüberbügeln wie Strawson. – Der Text hat mich ehrlich gesagt enttäuscht.
Ruben