Strawson


Diese Weblog ist zu einem Seminar, das im SS 2009 an der LMU München stattgefunden hat. Man kann die Einträge hier kaum verstehen, wenn man nicht die Texte kennt, die im Seminar gelesen wurden. Es sind:

  • 15.5.  Van Inwagen, Peter  (2000)  “Free Will Remains a Mystery”, in Tomberlin 2000, 1-19. Reprinted in Kane 2002, erster Teil
  • 22.5.  Van Inwagen (2000)   Fortsetzung: akteurstheoretischer Teil
  • 29.5.   Clarke, Randolph (2003)  Libertarian Accounts of Free Will. Oxford: Oxford University Press. ch. 10, erster Teil
  • 5.6.  Clarke (2003)  ch. 10, zweiter Teil
  • 12.6  Jaskolla (Referat zu Whitehead und freiem Willen)
  • 19.6  Schneider (eigener Text)
  • 26.6.  O’Connor, Timothy (2002b) “Libertarian Views: Dualist and Agent-Causal Theories” in Kane 2002a: 337-355.
  • 3.7.  Kontrolle I   Strawson Galen (2002), “Bounds of Freedom”. in Kane 2002a:  441–460
  • 10.7.    Kontrolle II    Markus Ernst Schlosser (2008) “Agent-Causation and Agential Control”. Philosophical Explorations 11 (1): 3 – 21.

Zugänge, weswegen man Akteurskausalität einführen kann sind:

  1. Metaphysische Freiheit
  2. Moralische Verantwortung
  3. Menschliche Handlung, absichtliche Tätigkeit und Kontrolle darüber
  4. um Substanzverursachung zu verstehen.
  5. um dem Begriff einer (beschränkten) causa sui einen Platz zu geben
  6. um Verursachung überhaupt zu verstehen

Manche Autoren halten den Begriff zu einem gegeben Zweck angemessen, andere kontraproduktiv

  • O’Connor, Clarke: Akteurskausalität ist produktiv für 1 und 2
  • van Inwagen evtl. produktiv für 4
  • O’Connor, Whitehead, (Meixner, Schneider) produkiv für 5 und 6 (und damit auch 3)
  • Strawson, Akteurskausalität ist kontraproduktiv für 1
  • van Inwagen kontraproduktiv für 1 (wobei er Inkompatibilismus akzeptiert)
  • Schlosser kontraproduktiv für 3
  • Clarke kontraproduktiv für 4

Im englischsprachigen Freie-Willens Weblog sind 6 Lücken vorgeschlagen, wo etwas gesetzlich unterbestimmtes kein Zufall ist. In diesem Sinne ist Strawsons Argument (und van Inwagens Mind Argument) zu einfach. Bob Doyles Beitrag ist hier. Die Lücken gehen vom Anfang des Big Bang bis in die Entscheidungsphase. In der ersten Antwort wird ein Einwand gemacht:

One of the problems that I have with your view is that I do not see the need for metaphysical indeterminism in your view. It seems that logical indeterminism (viz., the unpredictable and complex behavior exhibited by chaotic, deterministic systems) is all that is required to generate the „options“ that an adequately determined will selects from.

Ich denke, bei Strawsons Argument kann man an mehreren Stellen aussteigen. Strawson erwähnt diese Optionen selbst und argumentiert dagegen. Ein Ausstieg aus dem Argument bedeutet, dass URDA gilt, also irgendwo in der Kette … RDM -> RDN -> URDN -> URDA etwas falsch sein muss.

  1. Auch Handlungen, die nicht „fully intentional and consciously deliberated“ sind, können frei sein. Strawson 442 behauptet aber, nur erstere zu untersuchen. Also untersucht er zu wenig Handlungen.
  2. RD -> URD stimmt nicht (ist die Einschränkung 445: „at least in certain mental respects“, die Strawson selbst macht, nicht schon ein wenig Zugständnis in diese Richtung?)
  3. URDA -> URDN (und evtl. die Umkehrung) stimmt, aber Freiheit steckt darin, dass man seine Natur wählen kann (Kane)
  4. URDA -> URDN stimmt, URDA stimmt, aber man kann nicht sagen, wie UNDA möglich ist (Kant)
  5. URDN ist möglich, aber URDA -> URDN stimmt nicht (Freiheit steckt darin, dass einen die eigene Natur noch nicht auf eine Handlung festlegt. Man leugnet also URDN -> URDA)

Bin nicht sicher ob du, Ruben, eine Kantsche Position wie 4. vertreten willst, vermute aber, deine Argumentation aus dem letzten Blogeintrag läuft darauf hinaus. Entscheidungen laufen auf einer ganz anderen Ebene wie Naturgesetze und deshalb ist es einfach falsch gefragt, wie Freiheit auf einer durch Naturgesetze bestimmten Welt existieren kann. Denke, damit weicht man Strawsons Problem aus. Trotz dieses Einwandes bleibt es eigentlich bestehen.

Vermute, einzig Option 5. gibt einen guten Ausweg. Mir scheint außerdem, dass man dafür o.E. ORDN leugnen kann. Selbst bei ein und demselben Set von „Gründen“ können zwei Optionen „vernünftig“ sein.

Optiert jemand für was anderes oder mache ich einen logischen Fehler?

Zum heutigen Text von Galen Strawson („The Bounds of Freedom“):

Zunächst möchte ich mich folgender Beurteilung des Textes anschließen: Strawson stellt eine der größten und wichtigsten Intuitionen der Menschheit (Freiheit und letzte Verantwortbarkeit von Handlungen) als inkonsistent und nicht haltbar hin. Große und fast unvermeidlich in der Natur unseres Denkens angelegte Intuitionen sollten mit Theorien verworfen werden, die in ihrer Profundität und Größe der Bedeutung dieser Intuitionen wenigstens das Wasser reichen können (wie etwa die Relativitätstheorie in Bezug auf unsere natürlichen Intuitionen über Raum und Zeit). Strawson legt ein formallogisch auf schlichtem Niveau angelegtes „Argumentchen“ vor, mit dem die ganze Urintution der Freiheit ad absurdum geführt werden soll: Das ist schon wirklich ziemlich mutig.

Knackpunkt seiner Argumentation ist die Zurückweisung der causa sui: Dafür liefert er keine richtige Begründung.

Jetzt etwas zu der Diskussion über N*:

Die Möglichkeit einer (Letzt-)Verantwortung (/RDA/) wird auch dadurch begründet, dass das eigene Selbst (the agent-self) in entscheidender Weise unabhängig ist von der allgemeinen mentalen Natur des Handelnden: Wenn ein Handelnder konfrontiert ist mit der Wahl zwischen X = seine Pflicht zu tun und Y = seinen Neigungen nachzugeben, dann wird er gemäß seiner Natur N eher zu X oder eher zu Y tendieren. Aber die eigene Natur zwingt einen nicht dazu. Der Handelnde kann sich von der Tendenz seiner Natur distanzieren und darauf reflektieren. Somit kann er letztverantwortlich für eine Handlung A sein, ohne in jeder Hinsicht letztverantwortlich für N zu sein.

Strawson wendet dagegen ein: Der Handelnde entscheidet zwar im Lichte von N, ist aber nicht von N determiniert und insofern frei. Aber warum entscheidet das handelnde Ich so und nicht anders? Es tut dies aufgrund einer bestimmten Natur N*, die ihm zukommt. Das Ich kann aber nicht verantwortlich sein für N*, weil es nicht causa sui sein kann – womit das ganze Problem wiederkehrt. Ein Ausweg über indeterministische Faktoren im Entscheidungsprozess helfen auch nichts, denn damit würde die Entscheidung zur Willkür und diente nicht mehr als Grundlage für Verantwortbarkeit.

Meine Frage: Was ist diese Natur N* des Ich? Ist N* ein Teil von N? Dagegen spricht: Das handelnde Ich reflektiert auf seine natürlichen Anlagen N und distanziert sich davon, womit das normative Problem und die Suche nach Gründen überhaupt erst auf die Tagesordnung treten: Soll ich X oder Y tun? Dieses Reflexionsvermögen des Ich ist klassischerweise die Vernunft. Indem ich vernünftig auf meine Natur N reflektieren kann, eröffnet sich mir der Freiheitsspielraum. Ich entscheide mich, wenn ich einen rationalen Reflexionsprozess durchlaufen habe und sich ein reflexiver Erfolg eingestellt hat: Ich habe Gründe, die mich dazu bewegen, X oder Y zu tun. – Die Feststellung dass ich nicht verantwortlich bin für meine Vernunft, ist geschenkt. Verantwortlich kann ich aber sein für die Gründlichkeit meiner Reflexion auf mein Tun und Lassen. Ein Regressproblem entsteht m.E. überhaupt nicht, wenn N* als meine Vernunft identifiziert wird. Denn eine Reflexion auf meine Vernunft ist wiederum ein Reflexionsprozess und daher „innerhalb“ der Vernunft. Ein Problem entsteht eher angesichts der Frage, ob und inwiefern ich frei genannt werden kann im Angesicht objektiv-rationaler Abwägung von Gründen – bin ich da nicht der Vernunft unterworfen und eben gerade nicht frei? Das Verhältnis von Vernunft und Freiheit ist aber eine massive Debatte in der ganzen Philosophiegeschichte, da kann man nicht so plump drüberbügeln wie Strawson. – Der Text hat mich ehrlich gesagt enttäuscht.

Ruben